|
Die Feuerwehr
Die Nutzung des Feuers ist eine der Eigenschaften, die den Menschen vom Tier unterscheiden. Seit den Anfängen der Zivilisation versucht der Mensch, dieses lebenswichtige, aber auch zugleich zerstörerische Element zu beherrschen. Dass dies nicht immer gelang, zeigen historische Brandkatastrophen, bei denen oft ganze Städte und Dörfer völlig zerstört wurden.
Feuerverordnungen Um Brandfälle zu verhindern, wurden Feuerverordnungen erlassen, die Vorschriften zur Brandverhütung enthielten und auch einen „Bußgeldkatalog“ für Zuwiderhandlungen einschlossen. Die älteste überlieferte Feuerverordnung von Eßfeld stammt aus dem Jahre 1815. Sie wurde damals „bey versammelter Gemeinde am Kirchen Thor vom Schultheißen“ der Gemeinde vorgelesen. Gleich am Anfang ermahnt der Schultheiß die Gemeindebürger zur Wachsamkeit und fordert sie regelrecht zur Denunzierung von leichtsinnigen Zeitgenossen auf, denn vom fälligen Bußgeld so „die Hälfte die Gemeinde, die Hälfte dem Rüger oder Anzeicher zufallen welches aber bey wiederholten Fällen jedes Mal mit 15 fl erhöht wird.“ Trotz dieses „Kopfgeldes“ sind in den Protokollbüchern keine Fälle überliefert, in denen es tatsächlich zu Anzeigen gekommen wäre. Ein weiterer Punkt betraf die Lagerung von leicht brennbaren Materialien: „Da schon längere Zeiten mancher Orts die Leute so mit Stuppel und Futter ausfüllen so sogar den Schlott ganz mit belegen, dass eine Feuersgefahr daraus leicht entspringen könnte, so wird unter Strafe von 5 fl gebotten das jeder Schlott von allen brennenten Materialien frey belassen seyn müsste.“ Auch der Umgang mit offenem Feuer wurde angesprochen. Der Schultheiß wies darauf hin, dass „nach den bestehenden Landesgesetzen jede Begehung eines Stalles, Heubodens oder Scheuer mit einem Lichte wenn solches nicht von einer guten Laterne verwahrt, unter 10 fl verbothen“ war. Außerdem wurde ein Rauchverbot erlassen: „das Tabakrauchen in den Ställen, Scheunen und Heuböden [ist] nach dem Gesetz bey 10 fl Straf verbotten.“ Eindringlich wies der Schultheiß auf den Sinn dieser Verordnung hin. Sie sei erlassen worden, „damit das Dorf vor Unglück bewahrt, die leichtsinnigen gewarnt um der Straf zu entgehen. Überhaupt wird jeder besonders gewarnt Aufsicht auf das Feuer sowohl bey Hausgenossen als auch bey leichtsinnigen Nachbarsleutten zu halten und jede Leichtsinnige Handlung anzuzeichnen, damit der Ort for Unglück bewahrt werde.“
Für den Fall, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch ein Brand ausbrach, gab es in jedem Ort eine sogenannte Pflichtfeuerwehr. Wie der Name schon sagt, war jeder Ortsbürger bis zum 50. Lebensjahr verpflichtet, sich daran zu beteiligen. Die jeweiligen Positionen und Posten waren dabei genau festgelegt. Die älteste erhaltene Ordnung der Pflichtfeuerwehr stammt von 1813. An erster Stelle wurden diejenigen aufgeführt, die im Brandfalle als Befehlsgeber bestimmt waren. Danach kamen fünf Feuerläufer, welche die Nachricht vom Brand in die umliegenden Ortschaften bringen sollten. An dritter Stelle sind zwei Feuerreiter mit angeschirrten Pferden bestimmt, die wahrscheinlich zum Ziehen der Spritze benötigt wurden. Michael Breunig wurde bestimmt, „bei auskommendem Brande dahier, nach Winterhausen zu reitten, um da Anzeige zu machen.“ Georg Lesch sollte nach Ochsenfurt zum dortigen Landgericht reiten, um dort den Brand zu melden. Johann Pfeifer musste nach Gelchsheim reiten. Als nächstes wurden Personen aufgeführt, die zum „Feuerspritzen führen“ bestimmt waren. Zum „Ausräumen und Wegtragen der Mobilien“ wurden 13 Personen bestimmt. Damit diesen „Mobilien“ nichts geschah, wurden fünf weitere Personen zur Bewachung dieser Güter bestimmt. Die folgenden acht Bürger hatten die Aufgabe, den Bach zu stauen, um eine ausreichende Menge Wasser zu gewährleisten, da die vorhandenen Brunnen schnell leer geschöpft waren. Die nächsten zehn aufgeführten Bürger mussten jeder eine „große Scheuernleiter“ herbeischaffen. Die große Feuerleiter der Feuerwehr wurde von Marcus Deppisch und Adam Lesch geführt. Um dem Feuer möglichst wenig Nahrung zu geben, waren zehn weitere Personen bestimmt, „bei auskommendem Feuer dahier, (...) Hausmöbel und Holz hinwegzuführen.“ Kaspar Lesch, Veit Mark und Andreas Beck mussten die Feuerspritze führen. Adam Beetz und Joseph Pfeifer hatten diese „sogleich auf [einen] freien Platz zu stellen.“ Wenn die Feuerspritze nun endlich auf dem richtigen Platz stand, mussten vier Personen diese bedienen. Weiterhin waren fünf Personen bestimmt, auf die Dächer zu steigen. Zur weiteren Bekämpfung des Feuers waren noch sechs weitere Bürger eingeteilt, die „zur Regierung der Feuerhacken bestimmt“ waren. In späteren Feuerwehrordnungen wurde noch zusätzlich das Fahren von Wasser mit Fässern geregelt. Über die Ausrüstung der Pflichtfeuerwehr gibt es keine genauen Aufzeichnungen, sicher war sie sehr dürftig, da die Bürger selbst Löschgeräte wie z.B. Leitern mitbringen mussten. Eine Gemeindeberechnung von 1714 berichtet über den Kauf von Löschgerätschaften, „über die zum Schutz gegen Regen und Schnee ein Dächlein gemacht wurde“. Später wurden die Löschutensilien im Rathaus aufbewahrt. 1769 wurden sechs Feuereimer renoviert und wieder ein Dächlein über die Löschinstrumente errichtet. Der 1801 ledig verstorbene Nikolaus Leuckert vermachte der Feuerwehr Geld zur Anschaffung einer fahrbaren Feuerspritze, die in der oben angeführten Feuerordnung erwähnt wird. Ab 1847 wird eine zweite „zweirädrige“ Spritze mit ihrer Bedienungsmannschaft angeführt. 1882 existiert noch zusätzlich eine tragbare dritte Spritze. Das Verhalten „bei auskommender Feuersgefahr in und ausser dem Orte“ war in einer „Leschanstaltsordnung“ geregelt, die am 31. März 1817 erlassen wurde. Um größeren Eifer bei Brandfällen zu erreichen, wurden Geldprämien erlassen. „Jeder der Ortsgenossen, die bei Feuersgefahr im Orte zu erst an die Brandstätte kommen, und sich durch schleunige Hilfe und Thätigkeit auszeichnen“, sollte eine Belohnung aus der Gemeindekasse erhalten. Gleichzeitig wurde aber auch jeder, der „nicht zu seinem ausgewiesenen Posten eilet“, mit einer Geldstrafe bedroht. Mit diesen Verwarnungsgeldern sollten „die Ausgezeichneten belohnet, das übrige zur Ausbesserung der Leschinstrumente“ verwendet werden. Bei Bränden in Nachbargemeinden waren die Bürger ebenfalls zur Hilfe verpflichtet, es gab jedoch Ausnahmen. Bei Bränden in Ortschaften, die über eine Stunde weit weg lagen sowie bei Nacht, musste „aus jedem Hause, wenn die eigene Sicherheit des Hauses nicht mehr erlaubt, ein arbeitsfähiger Mensch sogleich dahin eilen.“ Bei Bränden in nähergelegenen Ortschaften und am Tag, durften nicht mehr als zwei erwachsene Personen zu Hause bleiben. An die Daheimbleibenden ging die dringliche Aufforderung, „dass sie besonders zu wachen haben, dass weder eine Feuersgefahr im Orte auskomme, noch ein Diebstahl verübt werden könne.“
Nach Aussage von Pfarrer Amrhein blieb die Gemeinde von Feuersbrunst „ziemlich verschont“. Aus dem Jahre 1516 wird von einer Brandstiftung berichtet, ebenso 1702, als der Amtskeller von Heidingsfeld „wegen eines Brandes in Eßfeld jene verhörte, die dabei gewesen.“ Aus ungeklärter Ursache brannte nach 1749 der Johanniterhof neben dem Pfarrhof ab. 1722 brannte die Scheune des Michael Deppisch (Nr. 94, Breunig Alfons) ab, der aus Kummer darüber starb. 1823/24 brannte die Scheune des Michael Beck (Nr. 93) ab. Der letzte Brand im 19. Jahrhundert ereignete sich vor 1870, als eine Scheune zwischen Adam Raps (heute Raps Hermann) und Martin Deppisch (heute Emhart) abbrannte. Die Scheune gehörte zum Anwesen Nr. 35, das heute zu Emhart gehört. Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Im März 1885 wurde, dem Beispiel einiger umliegender Gemeinden folgend, eine Freiwillige Feuerwehr gegründet. Durch regelmäßiges Üben und eine bessere Ausrüstung sollte ein besserer Feuerschutz gewährleistet werden.
Auffällig sind bei dieser Aufstellung die Positionen Hornist und Tambour. Deren Aufgabe bestand nicht im Musizieren, sondern sie mussten mit ihren Instrumenten mangels Sirenen im Brandfall oder bei Übungen Alarm geben und somit die Feuerwehrleute zusammenrufen. Erst in den 60er Jahren wurde diese Aufgabe von einer Sirene auf dem Rathausdach übernommen. Die mangelnde Ausrüstung war kein Hinderungsgrund, den Gründungstag jährlich mit einem Feuerwehrball zu feiern. Diese Einrichtung wurde bis auf durch beide Weltkriege verursachten Unterbrechungen bis in die 70er Jahre beibehalten. Anfangs wurde der Ball wahrscheinlich im Saal des Gasthauses Zum Löwen abgehalten, nach 1925 im Michelsaal. Nachdem dieser nicht mehr zur Verfügung stand, wurde der Feuerwehrball nach Giebelstadt in den Saal des Gasthauses Lutz verlegt. Das 50jährige Gründungsfest 1935 gab einen geeigneten Anlass, gehörig zu feiern. Begonnen wurden die Feierlichkeiten mit einem Festkommers im Michelsaal, bei dem die Gründungsmitglieder und andere länderdienende Mitglieder geehrt wurden. Am darauffolgenden Sonntag fand ein Konzert statt. Danach wurde ein Ball abgehalten, zu dem jedes Mitglied 1 Mark als Zehrgeld erhielt. Für Nichtmitglieder kostete der Eintritt eine Mark, Damen mussten 25 Pfennig zahlen. Die mechanisch betriebenen Saug-Druckspritzen wurden in den 60er Jahren von einer Motorspritze mit Anhänger ersetzt. Ein großes Tor im Erdgeschoss des Rathauses ermöglichte das Unterstellen des Löschanhängers. 1983 verkaufte die Gemeinde das Rathaus und lagerte die Feuerwehr aus. Als provisorisches Gerätehaus wurde am Bürgerhaus eine Fertiggarage aufgestellt, die Löschanhänger und Geräte aufnehmen sollte. Diese gab Anlass zu heftiger Kritik, da die Toreinfahrt zu klein und die Maße allgemein den Vorschriften zur Unfallverhütung nicht entsprachen. Trotz dieser Missstände feierte die Freiwillige Feuerwehr Eßfeld vom 4. bis 7. Juli 1986 ihr 100jähriges Bestehen. Das Fest begann am Freitagabend mit einem Beatabend im Festzelt. Am Samstag wurde ein Heimatnachmittag abgehalten, zu dem viele ehemalige Eßfelder erschienen, einige sogar aus dem Ausland. Der Sonntag wurde mit einem Festgottesdienst in der Pfarrkirche feierlich begonnen. Im Mittelpunkt stand die weihe der neuen Fahne der Feuerwehr. Auch der Nachmittag wurde festlich gestaltet. Am großen Festzug nahmen über 50 Einzelgruppen teil. Nachdem auch am Sonntagabend kräftig gefeiert wurde, bildete der Montag den Abschluss des Festes. Die folgenden Jahre brachten schließlich auch eine Lösung des leidigen Platzproblems. Im Jahre 1990 wurde im Zuge des Umbaus der ehemaligen Schule zum Bürgerhaus ein neues Gerätehaus mit Schlauch- und Geräteraum eingerichtet. Außerdem erhielt die Feuerwehr einen Raum im Erdgeschoss als Schulungsraum zugeteilt. Im Oktober 1990 wurde schließlich die Einweihung gefeiert. Die Freude über das neue Gerätehaus wurde durch eine neue Motorspritze noch verstärkt. 1.Kommandanten der FF Eßfeld im Überblick
|